Landgericht Düsseldorf, 2016-01-26, 6 O 251/13

6 O 251/13Kantonsgericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 6 O 251/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 6 O 251/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0126.6O251.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83.736,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.418,10 EUR seit dem 03.02.2012, aus 2.693,60 EUR seit dem 09.05.2013 sowie aus 78.624,00 EUR seit dem 26.03.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 25 % die Klägerin und zu 75 % die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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