Landgericht Düsseldorf, 2016-02-05, 33 O 86/15

33 O 86/15Kantonsgericht05.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 86/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-05

Aktenzeichen: 33 O 86/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0205.33O86.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe. Diese trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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