Landgericht Düsseldorf, 2016-02-16, 1 O 142/13

1 O 142/13Kantonsgericht16.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 142/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: 1 O 142/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0216.1O142.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1 zu 97% und die Klägerin zu 2 zu 3%. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 tragen die Klägerin zu 1 zu 89 % und die Klägerin zu 2 zu 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2, 3 und 4 trägt die Klägerin zu 1.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2 darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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