16 O 261/09•Landgericht Düsseldorf, 2016-02-19, 16 O 261/09
Landgericht Düsseldorf, 2016-02-19, 16 O 261/09
16 O 261/09Kantonsgericht19.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 261/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-19
Aktenzeichen: 16 O 261/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0219.16O261.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.563,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. August 2009 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. August 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 53 % und die Beklagte 47 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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