Landgericht Düsseldorf, 2016-03-10, 4a O 74/15

4a O 74/15Kantonsgericht10.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 74/15 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2016-03-10

Aktenzeichen: 4a O 74/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0310.4A.O74.15.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Der Klägerin wird aufgegeben, den Beklagten Sicherheit wegen der Prozesskosten in Höhe von758.000,00 EUR zu leisten.

Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland niedergelassenen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Zur Beibringung der Sicherheit wird der Klägerin eine Frist bis zum 01.05.2016 gesetzt.

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