Landgericht Düsseldorf, 2016-03-24, 9 S 41/15

9 S 41/15Kantonsgericht24.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 S 41/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-24

Aktenzeichen: 9 S 41/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0324.9S41.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 53 C 83/15 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus den Urteilen zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aus den Urteilen zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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