9 S 19/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-04-07, 9 S 19/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 S 19/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 9 S 19/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0407.9S19.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
wird der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.03.2016 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit im Kostenausspruch dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:
Der Kläger und Berufungsbeklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
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