2b O 30/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-04-29, 2b O 30/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-04-29, 2b O 30/15
2b O 30/15Kantonsgericht29.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 30/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: 2b O 30/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0429.2B.O30.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu gleichen Teilen zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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