Landgericht Düsseldorf, 2016-05-09, 23 O 195/15

23 O 195/15Kantonsgericht09.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 O 195/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-09

Aktenzeichen: 23 O 195/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0509.23O195.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.181,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pkw xxx zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und -gebühren in Höhe von 961,52 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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