23 O 195/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-05-09, 23 O 195/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-05-09, 23 O 195/15
23 O 195/15Kantonsgericht09.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 O 195/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-09
Aktenzeichen: 23 O 195/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0509.23O195.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.181,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pkw xxx zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und -gebühren in Höhe von 961,52 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.