Landgericht Düsseldorf, 2016-05-24, 4b O 16/16

4b O 16/16Kantonsgericht24.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 16/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-24

Aktenzeichen: 4b O 16/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0524.4B.O16.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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