4b O 16/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-05-24, 4b O 16/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-05-24, 4b O 16/16
4b O 16/16Kantonsgericht24.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 16/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-24
Aktenzeichen: 4b O 16/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0524.4B.O16.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
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I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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