10 O 358/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-06-17, 10 O 358/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-06-17, 10 O 358/15
10 O 358/15Kantonsgericht17.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 358/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-17
Aktenzeichen: 10 O 358/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0617.10O358.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59.603,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte den Kläger von allen weiteren wirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere von weiteren Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten freizustellen hat, die mittelbar oder unmittelbar aus der streitgegenständlichen Falschberatung resultieren und die ohne diese nicht eingetreten wären.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung.
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