Landgericht Düsseldorf, 2016-06-21, 4c O 20/16

4c O 20/16Kantonsgericht21.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4c O 20/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-21

Aktenzeichen: 4c O 20/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0621.4C.O20.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4c. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.

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