4c O 20/16•Landgericht Düsseldorf, 2016-06-21, 4c O 20/16
Landgericht Düsseldorf, 2016-06-21, 4c O 20/16
4c O 20/16Kantonsgericht21.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4c O 20/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-21
Aktenzeichen: 4c O 20/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0621.4C.O20.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
Tenor
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- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.
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