9 O 362/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-06-21, 9 O 362/14
Landgericht Düsseldorf, 2016-06-21, 9 O 362/14
9 O 362/14Kantonsgericht21.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 362/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-21
Aktenzeichen: 9 O 362/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0621.9O362.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4117,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 21 % und die Beklagte 79 % zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheit i.H.v. 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.
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