39 O 129/06 AktE•Landgericht Düsseldorf, 2016-06-24, 39 O 129/06 AktE
Landgericht Düsseldorf, 2016-06-24, 39 O 129/06 AktE
39 O 129/06 AktEKantonsgericht24.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 129/06 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: 39 O 129/06 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0624.39O129.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3.Kammer für Handelssachen
Tenor
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aaaaaa auf die Hauptaktionärin wird auf 19,40 € je Stückaktie festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 12.06.2003 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden zurückgewiesen.
Die Anträge der Antragsteller zu
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werden als unzulässig zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin zu 2) trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller
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die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Antragsgegnerin zu 1) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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