Landgericht Düsseldorf, 2016-08-19, 38 O 15/16

38 O 15/16Kantonsgericht19.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 15/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-19

Aktenzeichen: 38 O 15/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0819.38O15.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben auf die Folgenkostenversicherung der N hinzuweisen

und

sich bei der Versicherung wie nachstehend wiedergegeben als Partnerarzt listen zu lassen:

II.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. März 2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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