DG - 3/2015•Landgericht Düsseldorf, 2016-08-23, DG - 3/2015
Landgericht Düsseldorf, 2016-08-23, DG - 3/2015
DG - 3/2015Kantonsgericht23.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — DG - 3/2015 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: DG - 3/2015
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0823.DG8211.3.2015.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landgericht - Dienstgericht-
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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