2a O 269/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-09-28, 2a O 269/15
Landgericht Düsseldorf, 2016-09-28, 2a O 269/15
2a O 269/15Kantonsgericht28.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 269/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 2a O 269/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0928.2A.O269.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Kosten in Höhe von 1.347,50 € freizustellen, die der Klägerin im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung der Beklagten vom 30.4.2015 durch die Einreichung von Schutzschriften entstanden sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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