Landgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 35 O 52/14

35 O 52/14Kantonsgericht25.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 52/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-25

Aktenzeichen: 35 O 52/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1025.35O52.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, durch ihren Geschäftsführer die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Schreiben vom 18. März 2016 erteilten Angaben

„Die Parteien des Joint-Venture-Vertrages vom 16.10.2012 vereinbarten, dass die Gesellschaft der J-Gruppe einen Teil-Kommanditanteil von nominal € 40.000,00 zum (vorläufigen) Kaufpreis von € 40.000,00 erwirbt. Der Kaufpreis wurde ermittelt auf Basis eines Immobilienwertes von € 17.889.704,53, dem abzuziehende Verbindlichkeiten in Höhe von € 17.849.704,53 gegenübergestellt wurden. Zugleich übernahm die Käufergesellschaft gegenüber der Kommanditgesellschaft, deren Anteil sie erworben hat, die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von eben jener € 17.849.704,53. “

an Eides Statt zu versichern.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte zu 1. wird die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

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