Landgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 40 O 42/13

40 O 42/13Kantonsgericht03.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 40 O 42/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 40 O 42/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1103.40O42.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt die Klägerin vorab, die Kosten des Rechtsstreits im Übrigen tragen die Klägerin zu 71 %, die Beklagte zu 29 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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