014 KLs-130 Js 55/11-18/13•Landgericht Düsseldorf, 2017-01-31, 014 KLs-130 Js 55/11-18/13
Landgericht Düsseldorf, 2017-01-31, 014 KLs-130 Js 55/11-18/13
014 KLs-130 Js 55/11-18/13Kantonsgericht31.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 014 KLs-130 Js 55/11-18/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 014 KLs-130 Js 55/11-18/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0131.014KLS130JS55.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Alt. 1, 266 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2, 56 StGB
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