11 O 329/15•Landgericht Düsseldorf, 2017-02-02, 11 O 329/15
Landgericht Düsseldorf, 2017-02-02, 11 O 329/15
11 O 329/15Kantonsgericht02.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 329/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-02
Aktenzeichen: 11 O 329/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0202.11O329.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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