Landgericht Düsseldorf, 2017-02-10, 8 O 349/15

8 O 349/15Kantonsgericht10.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 349/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 8 O 349/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0210.8O349.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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