018 KLs-85 Js 61/10-1/15•Landgericht Düsseldorf, 2017-02-13, 018 KLs-85 Js 61/10-1/15
Landgericht Düsseldorf, 2017-02-13, 018 KLs-85 Js 61/10-1/15
018 KLs-85 Js 61/10-1/15Kantonsgericht13.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 018 KLs-85 Js 61/10-1/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-13
Aktenzeichen: 018 KLs-85 Js 61/10-1/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0213.018KLS85JS61.10.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte U wird wegen Bestechlichkeit jeweils in Tateinheit mit Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung, sowie wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
7 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Von einer Verfallsanordnung gegen den Angeklagten U wird abgesehen, weil insofern Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz an sich ein Betrag von 178.000,00 Euro unterliegt.
Der Angeklagte N wird wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit und Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
- §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2 Nr. 4, 266 Abs. 1 2. Alt. und Abs. 2 i.V.m. 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 332 Abs. 1 S. 1, 335 Abs. 1 Nr. 1a) und Abs. 2 Nr. 1, 353b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 18 UStG, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 StGB -
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