12 O 190/14•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 12 O 190/14
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 12 O 190/14
12 O 190/14Kantonsgericht08.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 190/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 12 O 190/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0308.12O190.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.642,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Dezember 2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 16.356,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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