2a O 311/15•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 2a O 311/15
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 2a O 311/15
2a O 311/15Kantonsgericht08.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 311/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 2a O 311/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0308.2A.O311.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der deutschen Marke O. 2913007
gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt hinsichtlich der in Klasse 33 geschützten Warengruppe „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“ einzuwilligen, mit Ausnahme des Warenbereichs „Spirituosen und Liköre“.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits sind von der Klägerin zu 60 % und von der Beklagten zu 40% zu tragen.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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