Landgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 2a O 311/15

2a O 311/15Kantonsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 311/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 2a O 311/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0308.2A.O311.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der deutschen Marke O. 2913007

gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt hinsichtlich der in Klasse 33 geschützten Warengruppe „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“ einzuwilligen, mit Ausnahme des Warenbereichs „Spirituosen und Liköre“.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits sind von der Klägerin zu 60 % und von der Beklagten zu 40% zu tragen.

  2. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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