9 O 142/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 142/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 142/16
9 O 142/16Kantonsgericht09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 142/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 9 O 142/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0309.9O142.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer RS-V-02944528-0 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte, insbesondere der Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber dem A sowie Schadensersatzansprüche gegenüber der P, Wolfsburg zu tragen, die auf dem Kauf eines Y, FIN TMBJ75LXE 6040081 beruhen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Dr. T3 und T mbH i.H.v. 1.605,07 für die Fertigung des Stichentscheids bezüglich des Versicherungsvertrags mit der Vers.-Nr. 02944528-0 hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche der Kläger Partei gegenüber der A und hinsichtlich der Schadensersatzansprüche gegenüber der P durch die Dr. T3 und T mbH freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist hinsichtlich des Freistellungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 € vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.