9 O 157/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 157/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 157/16
9 O 157/16Kantonsgericht09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 157/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 9 O 157/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0309.9O157.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 27159453-7 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte, insbesondere der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber der I2 GmbH, Y-Straße, 59423 Z1 sowie Schadensersatzansprüche gegenüber der W AG, Z zu tragen, die auf dem Kauf eines W3 Sharan, WVWZZZ7NZCVO1O279 beruhen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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