Landgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 9 O 157/16

9 O 157/16Kantonsgericht09.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 157/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-09

Aktenzeichen: 9 O 157/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0309.9O157.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 27159453-7 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte, insbesondere der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber der I2 GmbH, Y-Straße, 59423 Z1 sowie Schadensersatzansprüche gegenüber der W AG, Z zu tragen, die auf dem Kauf eines W3 Sharan, WVWZZZ7NZCVO1O279 beruhen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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