15 O 226/14•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-21, 15 O 226/14
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-21, 15 O 226/14
15 O 226/14Kantonsgericht21.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 226/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 15 O 226/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0321.15O226.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten zu 1) und zu 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.363,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2013 zu zahlen.
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Die Beklagten zu 1) und zu 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2013 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Gerichtskosten zu 2/3, die Beklagten zu 1) und zu 3) als Gesamtschuldner zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) und zu 3) als Gesamtschuldner zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 3) trägt der Kläger zu 2/3. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung – auch über den Beschluss der Kammer vom 04.09.2015 betreffend die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hinaus – nicht statt.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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