021 Ns-110 Js 9832/15-179/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-03-28, 021 Ns-110 Js 9832/15-179/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-03-28, 021 Ns-110 Js 9832/15-179/16
021 Ns-110 Js 9832/15-179/16Kantonsgericht28.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 021 Ns-110 Js 9832/15-179/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 021 Ns-110 Js 9832/15-179/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0328.021NS110JS9832.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. kleine Strafkammer
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Berufung im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.
Von den Kosten der Berufung und den insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten tragen die Staatskasse und der Angeklagte je die Hälfte; die Gebühr für das Berufungsverfahren wird um die Hälfte ermäßigt.
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