7 KLs 6/13•Landgericht Düsseldorf, 2017-04-04, 7 KLs 6/13
Landgericht Düsseldorf, 2017-04-04, 7 KLs 6/13
7 KLs 6/13Kantonsgericht04.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 KLs 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: 7 KLs 6/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0404.7KLS6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
1.
Die Angeklagte E wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 13 Fällen, davon in 12 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Sechs Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt.
Im Übrigen, nämlich wegen der in der Anklage unter 32., 48., 57., 62. und 67. bezifferten Fälle, wird sie freigesprochen.
2.
Der Angeklagte B wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Sechs Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt.
Im Übrigen, nämlich wegen der in der Anklage unter 48., 57. und 67. bezifferten Fälle, wird er freigesprochen.
3.
Die Angeklagte C wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Sechs Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt.
4.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen notwendigen Auslagen im Umfang ihrer Verurteilung.
Soweit das Verfahren gegen sie eingestellt wurde und/oder sie freigesprochen wurden, werden die entsprechenden Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
Die notwendigen Auslagen des Nebenklägers tragen die Angeklagten E und B im Umfang ihrer Verurteilung.
Angewandte Vorschriften:
E:
§§ 223 Abs.1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 225 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 52, 53 StGB
B:
§§ 223 Abs.1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 225 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 52, 53, 56 StGB
C:
§§ 223 Abs.1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 225 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 52, 53, 56 StGB
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