14d O 12/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-04-10, 14d O 12/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-04-10, 14d O 12/16
14d O 12/16Kantonsgericht10.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 12/16 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-10
Aktenzeichen: 14d O 12/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0410.14D.O12.16.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 14d Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Vertragsverhältnis der Parteien in Gestalt des Energielieferungsvertrages mit der Vertragsnummer 02 08 75 76 durch die außerordentliche Kündigung des Klägers vom 18. März 2016 beendet wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten von 492,52 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. September 2016 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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