Landgericht Düsseldorf, 2017-04-10, 14d O 12/16

14d O 12/16Kantonsgericht10.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14d O 12/16 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-10

Aktenzeichen: 14d O 12/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0410.14D.O12.16.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 14d Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Vertragsverhältnis der Parteien in Gestalt des Energielieferungsvertrages mit der Vertragsnummer 02 08 75 76 durch die außerordentliche Kündigung des Klägers vom 18. März 2016 beendet wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten von 492,52 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. September 2016 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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