37 O 82/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-05-18, 37 O 82/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-05-18, 37 O 82/16
37 O 82/16Kantonsgericht18.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 82/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 37 O 82/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0518.37O82.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil zu Gunsten der Klägerin vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.
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