Landgericht Düsseldorf, 2017-06-02, 25 T 406/16

25 T 406/16Kantonsgericht02.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 406/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-02

Aktenzeichen: 25 T 406/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0602.25T406.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2016, 503 IN 6/10, abgeändert und die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 152.058,28 €

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von

19% unterliegen, 21.617,22 €

Zwischensumme 173.675,50 €

zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 32.998,35 €

Endbetrag 206.673,85 €

Der weitergehende Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.03.2016 zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) sind vom Insolvenzverwalter zu tragen. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

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