Landgericht Düsseldorf, 2017-08-07, 9 S 55/16

9 S 55/16Kantonsgericht07.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 S 55/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-07

Aktenzeichen: 9 S 55/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0807.9S55.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld (25 C 47/16) vom 07.11.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.