9 S 55/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-08-07, 9 S 55/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 S 55/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-07
Aktenzeichen: 9 S 55/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0807.9S55.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld (25 C 47/16) vom 07.11.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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