Landgericht Düsseldorf, 2017-08-09, 12 O 310/13

12 O 310/13Kantonsgericht09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 310/13 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 12 O 310/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0809.12O310.13.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 3) wird verurteilt, an den Kläger 302,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der jeweilige Vollstreckungsgläubiger leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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