9 O 30/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-08-14, 9 O 30/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 30/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-14
Aktenzeichen: 9 O 30/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0814.9O30.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die klageweise Geltendmachung von Feststellungs- und Zahlungsansprüchen aus dem Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag mit der Nummer A bei der Nürnberger Lebensversicherung AG bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Nummer B vom 23.10.2003 für das erstinstanzliche Gerichtsverfahren zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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