Landgericht Düsseldorf, 2017-08-18, 40 O 37/16

40 O 37/16Kantonsgericht18.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 40 O 37/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-18

Aktenzeichen: 40 O 37/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0818.40O37.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 18.164,20 nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 8.07.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin selbst.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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