Landgericht Düsseldorf, 2017-09-20, 25 S 32/17

25 S 32/17Kantonsgericht20.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 S 32/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-20

Aktenzeichen: 25 S 32/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0920.25S32.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 14. Februar 2017, 26 C 3/16, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 31. März 2017, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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