4a O 70/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-09-21, 4a O 70/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-09-21, 4a O 70/16
4a O 70/16Kantonsgericht21.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 70/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-21
Aktenzeichen: 4a O 70/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0921.4A.O70.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 136.619,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 51 % und die Beklagte 49 %; mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Kosten. Diese trägt die Klägerin ausschließlich.
Das Urteil ist für die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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