Landgericht Düsseldorf, 2017-10-06, 9 O 79/17

9 O 79/17Kantonsgericht06.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 79/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-06

Aktenzeichen: 9 O 79/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1006.9O79.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit dem Kläger geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer B verpflichtet ist, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung aufgrund eines Fahrzeugkaufes des Klägers vom 16.10.2012 mit der FIN C gegenüber der W AG Deckungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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