10 T 6/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-16, 10 T 6/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 T 6/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-16
Aktenzeichen: 10 T 6/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1016.10T6.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 12.09.2017 (Az. 35 C 142/17) wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Klägerin zur Last (§ 97 Abs. 1 ZPO).
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