Landgericht Düsseldorf, 2017-10-17, 7 O 76/16

7 O 76/16Kantonsgericht17.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 76/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-17

Aktenzeichen: 7 O 76/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1017.7O76.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 01.08.2016 wird teilweise aufrechterhalten, soweit der Beklagte hierdurch verurteilt wurde,

    1. an die Kläger als Gesamtgläubiger 12.581,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2015 zu zahlen;
    1. an den Kläger zu 2.) 349,62 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

15.07.2015 zu zahlen;

    1. an die Klägerin zu 1.) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen;
    1. an den Kläger zu 2.) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen;

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil mitsamt der

Kostenentscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten

des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 77 % und der Beklagte zu

23 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die

Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf – soweit sie über den

anerkannten Betrag von 9.578,92 € hinausgeht - nur gegen

Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden

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