2a O 111/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-18, 2a O 111/17
Landgericht Düsseldorf, 2017-10-18, 2a O 111/17
2a O 111/17Kantonsgericht18.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 111/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-18
Aktenzeichen: 2a O 111/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1018.2A.O111.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 20.04.2017 wird – mit Ausnahme des im Tenor zu I.2. zugesprochenen Auskunftsanspruchs, bezüglich dessen die Parteien eine übereinstimmende Erledigungserklärung abgegeben haben – bestätigt.
II.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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