9 S 3/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-10-19, 9 S 3/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 S 3/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 9 S 3/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1019.9S3.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte und Berufungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten und Berufungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin und Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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