Landgericht Düsseldorf, 2017-11-07, 9 O 263/15

9 O 263/15Kantonsgericht07.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 263/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-07

Aktenzeichen: 9 O 263/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1107.9O263.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 3. Mai 2016 wird aufrechterhalten.

Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig fortgesetzt werden.

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