Landgericht Düsseldorf, 2017-11-08, 2a O 19/17

2a O 19/17Kantonsgericht08.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 19/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-08

Aktenzeichen: 2a O 19/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1108.2A.O19.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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