41 O 75/10•Landgericht Düsseldorf, 2017-11-15, 41 O 75/10
Landgericht Düsseldorf, 2017-11-15, 41 O 75/10
41 O 75/10Kantonsgericht15.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 41 O 75/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: 41 O 75/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1115.41O75.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.452,98 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 0 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.481,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 0 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Widerklage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Beide Streithelfer tragen die Kosten ihrer Streithilfe jeweils selbst.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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