2a O 233/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-11-29, 2a O 233/16
Landgericht Düsseldorf, 2017-11-29, 2a O 233/16
2a O 233/16Kantonsgericht29.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 233/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-29
Aktenzeichen: 2a O 233/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1129.2A.O233.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
- I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.196,90 EUR netto außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2016 zu zahlen.
- II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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