Landgericht Düsseldorf, 2017-12-07, 002 KLs 3/17

002 KLs 3/17Kantonsgericht07.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 002 KLs 3/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-07

Aktenzeichen: 002 KLs 3/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1207.002KLS3.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier (4) Jahren und neun (9) Monaten verurteilt.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den der Nebenklägerin O aus der Vergewaltigung vom 23.07.2017 erwachsenen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.

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