10 O 143/17•Landgericht Düsseldorf, 2017-12-15, 10 O 143/17
Landgericht Düsseldorf, 2017-12-15, 10 O 143/17
10 O 143/17Kantonsgericht15.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 143/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-15
Aktenzeichen: 10 O 143/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1215.10O143.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte ab dem Zeitpunkt des Widerrufs (20.06.2016) keine Ansprüche auf vertragliche Zins- und Tilgungsleistungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrag Nr. 0172842862 hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 47 % und die Beklagte 53 %.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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