Landgericht Düsseldorf, 2017-12-15, 10 O 143/17

10 O 143/17Kantonsgericht15.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 143/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-15

Aktenzeichen: 10 O 143/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1215.10O143.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte ab dem Zeitpunkt des Widerrufs (20.06.2016) keine Ansprüche auf vertragliche Zins- und Tilgungsleistungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrag Nr. 0172842862 hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 47 % und die Beklagte 53 %.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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